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17.01.2012 Die Website rechtsschutz-schweiz
ist nun online.
Bitte studieren Sie in Ruhe unsere Website. Bei Fragen benutzen
Sie einfach unser Mailformular,
oder rufen Sie uns unverbindlich an, wir beraten Sie gerne.
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| Infobox: |
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Prozessgebühren schrecken die Kleinen. - Deshalb verzichtet
so mancher auf seine Rechte. Mit der heutigen Kostenregelung
bei Prozessen kann nur der sein gutes Recht suchen, der den
nötigen finanziellen Rückhalt hat.
Nur Millionäre leisten sich heute keinen Rechtsschutz!
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| Rechtsschutz |
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Weshalb
Rechtsschutz über uns ?
Wir sind absolut unabhängig,
also weder mit einem Kompositversicherer noch mit einer
anderen Organisation liiert. |
Wir kümmern uns um Ihre Anliegen!
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Die
Leistungen
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Wir
helfen Ihnen, |
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gleichgültig
ob der Gerichtsstand in der Schweiz, Europa und im Verkehrsbereich
sogar irgendwo auf der Welt liegt.
Unsere Juristen beraten Sie über die Rechtslage und
das Vorgehen. |
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Wir
zahlen, |
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selbst
wenn die Schuld bei Ihnen liegt. und selbst bei verlorenem
Prozess, alle Anwalts-, Gerichts- und Expertisekosten.
Prozessentschädigung an die Gegenpartei
Fahrtkosten
des Versicherten zu Gerichtsverhandlungen und Augenscheinen,
die seine Anwesenheit zwingend erfordern, ebenso den
dadurch entstehenden effektiven Einkommensausfall.
Strafkautionen
zur Vermeidung von Untersuchungshaft. |
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Maximaldeckung
pro Schadenfall CHF. 250'000.-
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Wenn
beide Parteien versichert sind, kann jede einen anderen
Anwalt beanspruchen, die Versicherung bezahlt beide
Rechnungen
Ein
Mitglied kann am Gerichtsort im Prozessfall einen Anwalt
eigener Wahl beziehen ( freie Auswahl ). |
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Bei
Streitigkeiten:
Bei
vertraglichen Streitigkeiten gilt der Versicherungsschutz
nur für Schadenfälle, die sich nach Ablauf von 90
Tagen seit inkrafttreten des Versicherungsvertrages zutragen
(Wartefrist), für den Verkehrsbereich entfällt diese
Wartefrist.
*Grundlage eines jeden Rechtsschutz-Vertrages
sind ausschliesslich die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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